Impfungen

Die «Kombi-Impfung» bietet einen guten Schutz gegen die Infektionserkrankungen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Zwingerhusten und Leptospirose. Empfohlen werden 3 Impfungen im Alter von 8, 12 und 16 Wochen, welche dann jährlich wiederholt und dem Impfschema angepasst verabreicht werden.

Die Tollwutimpfung ist für einen Grenzübertritt obligatorisch. Beim Welpen wird sie frühesten im Alter von 12 Wochen gemacht. 21 Tage müssen zwischen der Impfung und dem Grenzübertritt sein, damit der Hund auch einen guten Schutz hat. Bei Hunden, die regelmässig ins Ausland gehen, wird die Impfung alle 3 Jahre wiederholt. Bitte beachten Sie, dass es Ferienländer gibt, aus denen der Hund nur mit einem genügenden Tollwutantikörpertiter wieder zurück in die Schweiz reisen darf. Bitte informieren Sie sich ein ½ Jahr vor den geplanten Ferien über die Aus- und Einreisebestimmungen und melden Sie sich bei uns.

 

Entwurmung

Welpen sollten bis halbjährig einmal im Monat entwurmt werden. Danach wird eine Entwurmung alle 3–4 Monate empfohlen. (Siehe auch www.esccap.ch, Website einer Fachgruppe von Parasitologen).

 

Fütterung

Wichtig ist, dass Ihr Hund mit einem Welpenfutter ernährt wird. Nur sogenannte Puppy- Futter enthalten alle wichtigen Nährstoffe, die für ein ausgewogenes, langsames Wachstum notwendig sind. Idealerweise werden Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten 3–4 x pro Tag gefüttert und danach 2–3 x täglich. Das Welpenfutter wird solange ein gesetzt, bis der Junghund ausgewachsen ist, was je nach Rasse mit ½ – 1½ jährig der Fall ist.

Kastration

Generell gilt, die Vor- und Nachteile einer Kastration abzuwägen. Eine individuelle Beratung durch den Tierarzt ermöglicht Ihnen die Entscheidungsfindung. Bei Hündinnen wird eine postpubertäre Kastration empfohlen, das heisst nach der ersten und vor der zweiten Läufigkeit. Eine erste Läufigkeit wirkt sich oft positiv auf die Ent wicklung des Verhaltens aus. Mit der Kastration zu diesem Zeitpunkt wird das Risiko von Gesäugetumoren deutlich gesenkt, ebenso das Auftreten von Harninkontinenz. Bei gesunden Rüden hat die Kastration keine nennenswerten medizinischen Vorteile, unabhängig vom Alter. Zudem gibt es für Rüden eine hormonelle Kastration, welche eine gute Alternative zur chirurgischen Kastration ist und als «Probekastration» dienen kann.

 

Gebisskontrolle

Im Alter von 4–6 Monaten findet der Zahnwechsel statt. Die Milchzähne fallen aus und werden durch die bleibenden Zähne ersetzt. Mit 6 Monaten sollte der Zahnwechsel abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt ist es vor allem bei kleinen Hunderassen wichtig das Gebiss zu kontrollieren. Dabei wird auf eine korrekte Verzahnung, auf das Wechseln aller Milchzähne und die Stellung der bleibenden Zähne geachtet.

 

Bindehautentzündung

Junge Hunde aller Rassen haben oft rote Augen/Bindehäute. Diverse Umwelteinflüsse reizen das noch junge Immunsystem. Die lymphatischen Strukturen der Bindehaut reagieren und bilden Knötchen (Lymphfollikel). Diese fallen besonders unter der Nickhaut auf. Therapiert wird nur, wenn deutliche klinische Beschwerden wie starker Augenausfluss, Juckreiz und/ oder Kneifen der Lider beobachtet werden.

 

Sozialisierung

Dem Welpen soll während der Prägungsphase im Alter von 3 bis 16 Wochen möglichst viel gezeigt und spielerisch gelernt werden. Dies beginnt in der seriösen Zuchtstätte und soll beim neuen Hundebesitzer fortgesetzt werden. In dieser Phase soll man mit ihm genau das machen, was für ihn später zum normalen Umgang gehört: Berühren an allen Körperstellen, Untersuchung von Ohren und Gebiss für den Tierarztbesuch, Restaurantbesuche, Busfahren, Zugfahren, Spazieren in einer grossen Stadt unter einer grossen Menschenmenge, Sessellift fahren, Staubsaugen und vieles mehr…

 

Erziehungskurse

Es wird empfohlen bereits im Alter von 10 Wochen, nach der ersten Impfung, die Welpenspielgruppe und später weitere Junghundes kurse in einer Hundeschule zu besuchen. Hunde werden gerne gefordert und lieben es mit ihren Besitzern und anderen Hunden Zeit zu verbringen. Obligatorische Kurse sind nicht mehr Pflicht, aber es gilt die kantonalen Regelungen zu beachten.

 

Bewegung und Ruhephasen

Welpen sollen möglichst frei und vielfältig bewegt werden und viel Gelegenheit haben, mit geeigneten Artgenossen zu spielen. Bei gesunden Welpen gibt es kein zu viel an selbst gewählter Bewegung. Wie weit und wie lange man mit dem Welpen spazieren geht und wann er eine Pause braucht, hängt von der Ausdauer des Welpen selbst ab. Überbehütung und dauerndes Führen an der Leine behindern eine normale körperliche und mentale Entwicklung. Daneben benötigen Welpen tagsüber aber auch immer wieder mal 1–2 Stunden ungestörten Schlaf. In der Nacht sollten sie etwa 8 Stunden schlafen.
Einen guten Artikel zu diesem Thema finden sie hier.

 

Versicherungen

Da die Tiermedizin bei Krankheit oder Unfall immer bessere, aber auch aufwändigere Behandlungsmöglichkeiten bietet, ist eine Tierversicherung eine Option um sich für unerwartete Ereignisse abzusichern. Die verschiedenen Versicherungsangebote können hier oder hier verglichen werden.

 

Chipregistrierung

Alle Hunde müssen gechipt und bei Amicus, der schweizerischen Datenbank, registriert werden. Jeder neue Hundehalter muss sich bei der Wohngemeinde melden, damit er seine ID für Amicus erhält und danach der Chip des Welpen vom Tierarzt registriert werden kann (sofern er nicht bereits vom Züchter registriert und für den neuen Besitzer freigegeben wurde). Dies betrifft auch alle Neubesitzer von Importhunden jeden Alters. Mit der Registrierungsdatenbank will man eine lückenlose Rückverfolgung der Hunde gewährleisten. Die Personalien des Hundehalters bei Amicus und in seiner Wohngemeinde stimmen so überein.